Unternehmensbewertung

Die Anlässe, die eine Unternehmensbewertung nach sich ziehen, sind mindestens genauso vielschichtig wie die verschiedenen Methoden, um die Unternehmensbewertung durchzuführen. Wir von Gläser & Gehrmann haben uns auf die Bewertung von Unternehmen sowie Kanzleien spezialisiert und verfügen in diesem Zusammenhang insbesondere bei der Bewertung von Kaufpreisallokationen und Impairmenttests über ein besonders großes Maß an Expertise.

Unternehmensbewertung

Inhouse Support Finance

Bewertung von Unternehmen

Die Bewertung von Unternehmen erfordert die Berücksichtigung einiger Besonderheiten, die wir im Rahmen des Bewertungsprozesses proaktiv für Sie im Blick behalten. Um eine rechtssichere und transparente Bewertung Ihres Unternehmens zu erhalten, stehen wir als erfahrener und mit dem nötigen Sachverstand ausgestatteter Gutachter für die Bewertung zur Seite.

Leistungen auf einen Blick:

Bewertung von Kanzleien

Wenn es um den Verkauf einer Kanzlei geht, verwendet die Verkäuferseite häufig „branchenübliche“ Multiplikatoren z.B. einen Umsatzmultiplikator. Der Käufer sieht Ertragswerte oder Discounted Cashflow Modelle für eine Preisfindung als maßgeblich an. Es herrscht somit kein Mangel an Methoden, wenn es darum geht, den Wert einer Kanzlei zu berechnen. Wir von Gläser & Gehrmann verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Kaufpreisfindung und Praxisbewertung und stehen im Rahmen einer Übertragung dem Käufer oder Verkäufer zur Seite.

Leistungen auf einen Blick:

Kaufpreisallokation

Nach einem erfolgreichen Unternehmenszusammenschluss stehen bei den Finanzabteilungen der involvierten Unternehmen zahlreiche Aufgaben an. Neben der Integration der Prozesse und Systeme steht für das erwerbende Unternehmen die Erstkonsolidierung unter Durchführung einer Kaufpreisallokation („Purchase Price Allocation“ – „PPA“) im Fokus. Wir von Gläser & Gehrmann verfügen über langjährige Erfahrung die Auswirkungen der PPA zu analysieren und bilanziell darzustellen.

Leistungen auf einen Blick:

Impairmenttest

Geschäfts- oder Firmenwerte sind nach IFRS nicht planmäßig abzuschreiben, sondern mind. einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen (Impairment Test). Dabei wird der Geschäfts- oder Firmenwert sogenannten zahlungsmittel­generierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet und bei Vorliegen einer Wertminderung außer­plan­mäßig ab­geschrieben. In unserer langjährigen und spezialisierten Erfahrung vereinen wir Expertise der internationalen Rechnungslegung mit bewertungstechnischem Knowhow, um Goodwill Impairmenttests nach IFRS und HGB durchzuführen.

Leistungen auf einen Blick:

Lassen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher bewerten.​

Sie wünschen oder benötigen aufgrund von einer bevorstehenden Veränderung in Ihrer Unternehmensstruktur eine rechtssichere Unternehmensbewertung? Dann vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

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